Die Erstellung einer neuen Grabanlage oder die nötigen Arbeiten daran wenn eine Beisetzung erfolgt, setzt Vertrauen voraus.
Die Genossenschaft als Gemeinschaft garantiert Ihnen die korrekte Erfüllung der vertraglichen Leistungen während der gesamten Laufzeit. So bestimmen Sie genau die Arbeiten, die Sie nach Ihrem Tode ausgeführt haben wollen. Setzen Sie sich einfach mit Ihrem Steinmetz als Mitgliedsbetrieb in Verbindung.
Die Palette umfasst alle möglichen Steinmetzarbeiten zum Zeitpunkt Ihres Todes und auch danach. Das geht von kleineren Arbeiten wie Inschrift nachtönen bis hin zum kompletten neuen Grabstein und Einfassungen.
Hier finden Sie die Fachleute: Angeschlossene Betriebe
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